Generelles Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

23.07.2026

Generelles Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Ab sofort gilt im ganzen Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot.

Im ganzen Kanton Bern sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern ab sofort generell verboten.

Zudem gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 m). Ausserhalb der Verbotszonen Feuer gelten folgende Regeln:

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
  • Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die aktuellen Vorschriften und Empfehlungen des Kantons Bern finden Sie hier:

Wir danken der Bevölkerung für das Beachten der Vorsichtsmassnahmen und Einhalten der Verbote.

Einwohner- und Sicherheitsdirektion

Bildquelle:  Kanton Bern (Naturgefahren)

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