Zu Lebzeiten können Sie festlegen, wie Sie - im Falle Ihres Todes - bestattet werden möchten. Wenn eine verstorbene Person keine Angaben hinterlässt, wie sie bestattet werden möchte, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart.
In der Schweiz sind folgende Bestattungsarten verbreitet:
Feuerbestattung (Kremation) Die sterblichen Überreste werden eingeäschert (kremiert) und die Asche in einer Urne gesammelt. Diese Urne wird den Angehörigen übergeben und kann auf einem Friedhof (Urnengrab oder –nische) beigesetzt oder auch zu Hause aufbewahrt werden.
Erdbestattung Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einem Friedhof in die Erde gelegt. Je nach Friedhof stehen verschiedene Grabarten wie Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab zur Auswahl.
Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter neu bestellen Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die sich in erster Linie aufgrund des Studiums oder der Ausbildung vorübergehend in einer Gemeinde aufhalten wollen. Erwerbstätige Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen, können ebenfalls als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter gelten. Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort (Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist.
Die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) muss bei jedem Wochenaufenthalt bestellt werden. Die Bescheinigung wird Ihnen nur zugesendet, falls die Aufenthaltsgemeinde keine elektronische Meldung erhält. Bestellungen sind nur von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Burgdorf für den Eigenbedarf möglich.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, klicken Sie auf „Bestellung abschicken“ und wir werden Ihnen falls nötig, die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) innerhalb einer Woche per Post zusenden. Die Gebühr von CHF 20.00 werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Sie können Ihre Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) online verlängern. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, klicken Sie auf „Bestellung abschicken“ und wir werden Ihnen falls nötig, die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) innerhalb einer Woche per Post zustellen. Die Gebühr von CHF 10.00 werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Ausweis über den registrierten Familienstand: Dieser Ausweis gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Dieses Dokument stellt Ihnen das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes aus.
Das Ehevorbereitungsverfahren dient der administrativen Vorbereitung der Trauung. Es findet in Anwesenheit beider Brautleute statt. Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Es informiert Sie, welche Dokumente nötig sind, und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Voraussetzungen für die Eheschliessung: Braut und Bräutigam haben das 18. Altersjahr vollendet und sind urteilsfähig. Falls die Braut oder der Bräutigam nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie oder er ihren/seinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz während des Vorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung nachweisen. Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten.
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz und ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle ausländischen Zivilstandsereignisse gemeldet worden sind.
Den Familienausweis stellt Ihnen das Zivilstandsamt des Heimatortes aus.
Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatortes. Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes.
Bestätigung einer Kindesanerkennung: Hat der Vater ein Kind rechtsgültig anerkannt, so kann er eine Bestätigung der Kindesanerkennung bestellen. Diese dient dem Nachweis über die erfolgte Anerkennung. Die Bestätigung einer Kindesanerkennung stellt Ihnen das Zivilstandsamt aus.
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch.
Todesbescheinigung besorgen Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144). Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen. Stirbt die Person in einer Institution wie Spital, Heim oder Gefängnis, wird diese eine Todesmeldung ausstellen. Mit der Todesbescheinigung oder der Todesmeldung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort überführt werden.
Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, muss die Polizei verständigt werden, die den genauen Hergang klärt.
Todesbescheinigung besorgen Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144). Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen. Stirbt die Person in einer Institution wie Spital, Heim oder Gefängnis, wird diese eine Todesmeldung ausstellen. Mit der Todesbescheinigung oder der Todesmeldung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort überführt werden.
Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, muss die Polizei verständigt werden, die den genauen Hergang klärt.
Die Anmeldung bei der Gemeinde muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen, falls die Abmeldung in der vorherigen Gemeinde nicht per eUmzug erledigt wurde. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab.
Bitte zur Anmeldung (Zuzug aus einer anderen Gemeinde) am Schalter mitbringen:
Zuzug Schweizerinnen und Schweizer:
Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
Trennungsvereinbarung (falls verheiratet und getrennt)
Sorgerechtsnachweise der Kinder
Gebühren von CHF 20.00 pro volljährige Person
Zuzug Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter:
Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
Mietvertrag
Arbeitsvertrag bzw. Studienbestätigung
Gebühren von CHF 20.00 pro volljährige Person
Zuzug Ausländerinnen und Ausländer:
Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Ausländerausweis (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
(elektronische) Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung (bei Neueinreise in die Schweiz, sofern vorhanden)
Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer: Die Adressänderung innerhalb von Burgdorf kann via eUmzug,persönlich am Schalter, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden. Pro volljährige Person entstehen Kosten von CHF 20.00. Diese sind direkt am Schalter zu bezahlen. Falls die Adressänderung nicht persönlich oder via eUmzug gemeldet wird, erhalten Sie eine Rechnung.
Ausländerinnen und Ausländer: Ausländischen Staatsangehörige melden denn Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Bitte beachten Sie, dass die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart abhängt.
Wegzug in eine andere Gemeinde: Die Abmeldung muss entweder viaeUmzug, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Zur Abmeldung wird folgendes benötigt:
genaues Wegzugsdatum
Wegzugsadresse
Wegzug ins Ausland: Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug oder E-Mail ist nicht möglich.
Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Identitätskarte oder Pass
Ausländerausweis
genaues Ausreisedatum
Auslandsadresse
Zustelladresse in der Schweiz (Formular unten "Vertreteradresse" ausfüllen)
Informationen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.
Hilfestellung, Vermittlung und Koordination bei allen Fragen, Anliegen und Ideen betreffend Jugend in der Stadt und der Region Burgdorf
Bearbeitung von Gesuchen und der generellen Jugendpolitik der Stadt Burgdorf, Ausarbeitung von Konzepten und einzelnen Massnahmen
Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und Erwachsenen bei der Planung von Jugendprojekten (zum Beispiel bei Fragen zu Terminen, Budget, Lokalitäten, Sponsoring, Bewilligungen, Werbung, Kontakten zu anderen Organisierenden usw.)
Beratung und Unterstützung von Jugendlichen bei politischen Fragen (zum Beispiel zur Jugendmotion)
Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Stellen im Bereich Jugend (städtisch, regional und kantonal)
Öffentlichkeitsarbeit zu jugendspezifischen Themen
Die Neuanmeldung zum Bezug von Sozialhilfe erfolgt in zwei Schritten. Der Ablauf wird Ihnen am Schalter erklärt. Die Anmeldung findet am Standort der Sozialdirektion am Kirchbühl 17 statt. Bitte kommen Sie für eine Neuanmeldung zu den Öffnungszeiten persönlich am Schalter vorbei. Nehmen Sie einen gültigen Personalausweis (ID, Pass) mit. Aufgaben
Bemessung und Ausrichtung von Sozialhilfe (finanzielle Unterstützung)
Präventive Beratung von Hilfe Suchenden
Vermittlung an geeignete Fachstellen
Gemäss dem kantonalen Sozialhilfegesetz sichert die Sozialhilfe die gemeinsame Wohlfahrt der Bevölkerung und ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens. Die Sozialhilfe bezweckt, Notlagen zu verhüten und zu beheben. Sie ist bestrebt, die Eigenverantwortung und die Selbständigkeit der Hilfesuchenden zu stärken.
Die bernische Sozialhilfegesetzgebung und das kantonale Handbuch BKSE orientieren sich an den gesamtschweizerischen SKOS-Richtlinien. Die Bemessung der Sozialhilfe im Einzelfall erfolgt nach den Detailregelungen von Handbuch BKSE und stadteigenen Bestimmungen.
CONTACT Mobil - Aufsuchende Suchtarbeit CONTACT Mobil bietet Menschen mit einem problematischen Konsum von Freizeitdrogen oder einem chronischen Suchtmittelkonsum Information und Kurzberatung vor Ort an.
CONTACT Mobil hilft, die Risiken und Folgeschäden des Suchtmittelkonsums zu erkennen und zu mindern. Auch ermöglichen die mobilen Interventionen einen niederschwelligen Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten. CONTACT Mobil, mit Sitz in Bern, ist im ganzen Kanton Bern tätig.
CONTACT Wohnen - Begleitetes Wohnen CONTACT Wohnen bietet Menschen mit Suchtmittelproblemen und psychosozialen Schwierigkeiten Hilfe im Wohnalltag in der eigenen Wohnung an. CONTACT Wohnen fördert das eigenständige Wohnen und die soziale Integration. In einem geschützten Rahmen können die begleiteten Personen ihre Lebenssituation verbessern. CONTACT Wohnen, mit Sitz in Schönbühl, ist im Berner Mittelland tätig.
Anmeldeverfahren per 1. Januar 2013 neu direkt beim RAV
Ab dem 1. Januar 2013 ist neu die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und nicht mehr die Gemeinde für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung zuständig. Wenn Ihnen gekündet wurde oder Sie gekündigt haben, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kann oder wenn Sie die Stellenvermittlung des RAV in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich direkt bei einem der 14 RAV im Kanton Bern.
Bitte melden Sie sich für die Anmeldung persönlich beim RAV Ihrer Wahl und nehmen Sie Identitätskarte, Pass, Führerschein oder Ihren Ausländerausweis sowie aktuelle Bewerbungsunterlagen mit. Eine Terminreservation ist nicht erforderlich.
Die AHV-Zweigstellen sind die „Frontorganisation“ der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Die Aufgaben der Zweigstellen lassen sich in die im Bundesrecht vorgesehenen Aufgaben gliedern.
Die von der AKB und ihren Zweigstellen betreuten Sozialversicherungswerke sind
Sie ziehen nach Burgdorf und möchten Ihr Kind für die Volksschule anmelden? Füllen Sie bitte das Formular aus, wir nehmen anschliessend gerne mit Ihnen Kontakt auf.
Seit dem 2. Dezember 2019 macht die Stadt Burgdorf beim Projekt eUmzug mit. Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizern, sich elektronisch an- oder abzumelden. Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Einwohnerkontrolle ist bei der Verwendung des eUmzugs nicht mehr notwendig. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab.
Die Stadtbibliothek Burgdorf wurde 1729 gegründet und ist damit eine der ältesten öffentlichen Bibliotheken im Kanton Bern. Seither wurde sie laufend verändert und steht ihren Kundinnen und Kunden heute als moderne Institution zur Verfügung. Im Gebäude der Bibliothek befindet sich ebenfalls das Burgerarchiv.
Als Trägerin übernimmt die Burgergemeinde Burgdorf über die Hälfte der jährlichen Betriebskosten. Zudem wird sie aufgrund ihrer Funktion als Regionalbibliothek vom Kanton, der Einwohnergemeinde Burgdorf und den Regionsgemeinden mitfinanziert.
Gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre behördlich auf die lufthygienischen Grenzwerte kontrolliert werden.
Die Feuerungskontrolle hat die Stadt Burgdorf an die Firma Hügli FEUKO GmbH, Neuhüsliweg 5, 341 Lyssach ausgelagert fkbsntch.
Das Bauinspektorat vollzieht Sanierungsverfügungen und Heizungsstilllegungen bei Nichteinhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten.
Abfuhr von Hauskehricht und Kleinsperrgut Hauskehricht und Kleinsperrgut werden von der Stadt Burgdorf einmal wöchentlich abgeholt. Die Bereitstellung muss zwischen 19.00 Uhr am Vorabend und 07.00 Uhr am Abfuhrtag bei den definierten Sammelpunkten erfolgen. Alle Informationen über Abfuhrtage & Kehrichtentsorgung entnehmen Sie dem Abfallkalender
Bitte beachten Sie, dass sich bei Feiertagen alle Abfuhren verschieben (siehe Abfallkalender). Solätte Die Abfuhrtage in der Solätte-Woche verschieben sich um einen Tag (siehe Abfallkalender).
Die Stadt Burgdorf bietet jeweils im Frühling und im Herbst einen Häckseldienst auf Anmeldung an. Daten siehe Abfallkalender Bereitstellung Das Häckselgut muss am Bereitstellungstag bis 7.00 Uhr bereit sein. Ihr Material wird am Bereitstellungstag oder am darauffolgenden Tag verarbeitet. Bereitstellungsort Das Material soll in unmittelbarer Nähe der Strasse bereitstehen. Es werden keine Äste aus dem Garten geholt. Das gehäckselte Material wird offen zurückgelassen oder in bereitgestellte Grüncontainer oder andere Behälter abgefüllt. Es findet kein Abtransport statt. Material Durchmesser max. 12 cm. Bitte achten Sie darauf dass das Häckselgut frei von Steinen und Erde ist. Dieses Material beschädigt die Messer der Maschine.
Tarife Anmeldung Bis jeweils am Freitag vor dem Häckseldienst an: Baudirektion, Werkbetrieb, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf Tel: 034 429 42 11 oder mit dem
Baubewilligungspflicht Die meisten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben) erfordern eine Baubewilligung. Ebenso innere und äussere Umbauten, Zweckänderungen, Terrainveränderungen und Abbrüche.Das kantonale Baubewilligungsdekret regelt die Baubewilligungspflicht bzw. die Baubewilligungsfreiheit sowie das Baubewilligungsverfahren abschliessend.
Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats stehen bei Unsicherheiten gerne beratend zur Verfügung.
Der Gemeinderat will den Klimaschutz verstärken. Viele schon bisher eingeleitete Massnahmen sollen konsequent und rascher vorangetrieben sowie neue Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Dafür setzt der Gemeinderat eine verwaltungsinterne „Klima Force Burgdorf“ unter der Federführung der Baudirektion ein. Im Rahmen dieses Projektes wird das weitere Vorgehen entwickelt und die rasche Umsetzung von Massnahmen zum Klimaschutz begleitet.
Haben Sie Anregungen, Inputs, Vorschläge und Forderungen? Bitte teilen Sie uns diese mit via Mail an klmfrcbrgdrfch
Armeeangehörige, welche 2015 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1982.
Armeeangehörige, die 2016 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Auf den 31.12.2016 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen: Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1982 sowie 1983 - 1986, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden. Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300m schiessen.
Wohnortswechsel Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind. Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern) Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.
Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton) Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.
Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden. Berufsänderung Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben. Änderung der Personalien Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:
Seit Juli 2023 arbeitet das Fundbüro Burgdorf mit dem Fundsystem Nova Find. Alle Fundgegenstände werden elektronisch im Nova Find erfasst und können abgefragt werden.
Vorgehen Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie bei Nova Find nach dem Gegenstand suchen oder eine Verlustmeldung aufgeben. Einwohner/innen welchen keinen Zugriff auf das Internet möglich ist, können sich weiterhin bei den Einwohnerdiensten melden.
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, geben Sie diesen bitte am Schalter der Einwohnerdienste ab, damit wir den Gegenstand schnellstmöglich im Nova Find erfassen können.
Gesetzliche Grundlage Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt den Umgang mit Fundgegenständen wie folgt:
Wer ist Feuerwehrdienstpflichtig? Alle Frauen und Männer zwischen dem 20.-52. Alterjahr. Wer nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten kann, bezahlt eine Ersatzabgabe (Nähere Angaben sind im Feuerwehrreglement ersichtlich).
Gesuche um Datensperre (Sperrung der Daten für die Bekanntgabe durch die Einwohnerkontrolle) inkl. Ausweiskopie sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten.
Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und wie die Schlussabrechnung innert 30 Tagen zahlbar.
Die Rechnungen für die übrigen Steuerarten sind innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen. Vorauszahlungen: Im Kanton Bern gibt es die Möglichkeit, verzinsliche Vorauszahlungen zu leisten? Dafür können bei der kantonaler Steuerverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden:
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240 StG).
Gegenstand des Erlasses ist die rechtskräftig veranlagte Steuerveranlagung. Bereits bezahlte Steuerbeträge werden nur erlassen, wenn die Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt geleistet worden ist. Bei Erlassgesuchen bleibt die gesetzliche Pflicht zur Bezahlung von Verzugszins in jedem Fall vorbehalten.
Beurteilung Erlassgesuch Für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person im Zeitpunkt des Erlassentscheids unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten massgebend. Mitberücksichtigt wird, ob die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung eine fristgerechte Zahlung hätte leisten können. Die Erlassbehörde prüft die konkreten Umstände und stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums.
Eine Notlage ist gegeben, wenn die steuerpflichtige Person in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist. Die Notlage muss dauerhaft sein. Ist sie lediglich vorübergehend (Einkommensschwankungen), kann sie bei der ordentlichen Veranlagung berücksichtigt oder durch eigene Anstrengungen bzw. allfälligen Vermögenszufluss beseitigt werden, ist kein Erlass möglich.
Voraussetzungen für Steuererlass Ein Erlassgesuch hat nur Aussichten auf Erfolg, wenn folgende sieben Fragen mit «Nein» beantwortet werden können. Wenn eine dieser Fragen mit «Ja» beantwortet werden muss, kann grundsätzlich kein Erlass gewährt werden:
Wurden Sie für das Gesuchsjahr nach Ermessen veranlagt, weil Sie Ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben (z.B. Nichteinreichen der Steuererklärung oder verlangter Belege)?
Verfügten Sie im Zeitpunkt der Rechnungsstellung (inkl. Ratenrechnungen) über genügend finanzielle Mittel, so dass Zahlungen bzw. Rückstellungen möglich gewesen wären?
Haben Sie nebst der zu erlassenden Forderung weitere Schulden und verzichten die anderen Gläubiger nicht auf Ihre Geldforderung?
Haben Sie seit der Rechnungsstellung (inkl. Ratenrechnungen) andere Schulden beglichen?
Verfügen Sie über Vermögen (Sparkonten, Wertschriften, Lebensversicherungen, Liegenschaften, unverteilte Erbschaften usw.), welches die zu erlassende Forderung übersteigt?
Sind bei Einschränkungen Ihrer Lebenshaltungskosten auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum Ratenzahlungen möglich, so dass die zu erlassende Forderung innert absehbarer Zeit beglichen werden kann? (Bei der Berechnung des Einkommens werden auch steuerfreie Einkünfte wie Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeleistungen einbezogen.)
Haben Sie für die zu erlassende Forderung bereits einen Zahlungsbefehl erhalten?
Einreichung Erlassgesuch Erlassgesuche sind schriftlich und unterzeichnet mit dem bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Wird das Erlassgesuch von einem Vertreter der steuerpflichtigen Person gestellt, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen.
Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung des Kantons Bern: Formular Steuererlass beantragen
Es ist empfohlen, wenn immer möglich unter Vorbehalt (schriftlich formulieren) eines allfälligen Erlassgesuches Teilzahlungen zu leisten. Bei einer allfälligen Abweisung oder nur teilweisen Gutheissung des Gesuches werden damit übermässige Zahlungsrückstände sowie Zinsfolgen vermieden.
Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Die Gemeinden oder kantonalen Steuerbehörden erteilen an Dritte nur noch Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen oder juristischen Personen. Diese Anfragen müssen schriftlich und begründet gestellt werden. Die Gemeinde kann eine Gebühr von Fr. 10.-- erheben.
Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1-5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Formular 1 und 3 müssen zwingend unterschrieben werden. Eine Vereinfachung zur Erledigung der Steuererklärung bietet das TaxMe Online-System. Die Login-Daten erhalten Sie jeweils anfangs Jahr per Brief.
Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich.
Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden. Die Steuerverwaltung kann die Gewährung von Zahlungserleichterungen von Sicherheitsleistungen abhängig machen. Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen:
Steuerverwaltung des Kantons Bern Region Emmental-Oberaargau Dunantstrasse 5 3400 Burgdorf
Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass die Person mündig und urteilsfähig ist und wird durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ausgestellt.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental Dorfstrasse 21 Postfach 594 3550 Langnau
Reservationssystem Da im Moment kein Online-Reservationssystem zur Verfügung steht, bitten wir Sie, die Reservationen telefonisch oder per Mail zu tätigen.
Der Schweizer Arbeitsmarkt ist nicht frei zugänglich. Sie müssen unterschiedliche Bedingungen beachten, je nachdem, ob Sie aus einem EU-/EFTA-Staat stammen oder aus einem Drittstaat.
Kontakt: Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern Migrationsdienst Kundenzentrum Ostermundigenstrasse 99B 3006 Bern
Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Wenn Sie im Moment kein Einkommen haben oder Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sich Leistungen von Sozialversicherungen verzögern und Ihr Erspartes bis auf einen bestimmten Betrag aufgebraucht ist, dann kann es sein, dass Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben. Melden Sie sich in diesem Fall bei den Sozialen Diensten für einen Termin, damit Ihre Situation durch einen ausgebildeten Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin geprüft werden kann.
Leitbild Integration der Stadt Burgdorf Das vom Gemeinderat verabschiedete Integrationsleitbild spiegelt das Engagement der Stadt Burgdorf für eine inklusive Gesellschaft wider und legt den Grundstein für eine positive und erfolgreiche Integration aller Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Stadt Burgdorf bietet MUKI-Deutsch-Kurse (Deutsch und Integrationskurse für fremdsprachige Mütter mit ihren Kindern im Vorschulalter) an. Die MuKi-Deutsch-Kurse werden am Neuhofweg 4, im Chalet im 1. Stock in Burgdorf angeboten.
Die Einwohnerdienste prüfen, ob die Sprachstandanalyse und der Einbürgerungstest absolviert werden müssen. Die Kurse werden im Auftrag der Einwohnerdienste durch die BWK Berufliche Weiterbildungskurse in Burgdorf durchgeführt.
Für weiterführende Informationen und Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Einwohnerdienste: Telefon: 034 429 91 11
Die Schulsozialarbeit ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für die gesamte Volksschule. Sie bietet:
Beratung und Unterstützung von einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie von Gruppen bei persönlichen Lebensfragen oder in Krisensituationen
Beratung und Unterstützung von Eltern und Bezugspersonen in Bezug auf deren Kinder
Beratung und Unterstützung der Volksschule
Angebote zu Prävention und Früherkennung
Zusammenarbeit mit Fachstellen
Orientierungshilfe Die Orientierungshilfe unterstützt die Volksschule sowie allen beteiligten Institutionen beim Austausch und der Zusammenarbeit in Kindesschutzthemen. Auffälliges Verhalten durch Schüler:innen können mit diesem Instrument Schritt für Schritt bearbeitet werden.
Das Schweizerische Rote Kreuz Bern-Emmental engagiert sich im sozialen Bereich für Senioren, Betagte und ihren Angehörigen in Burgdorf und im Emmental. Die vielseitigen Dienstleistungen werden hauptsächlich von den rund 450 engagierten Freiwilligen Mitarbeitenden erbracht.
Mit der umfassenden Seniorenunterstützung zu Hause setzt sich das SRK Bern-Emmental dafür ein, dass ältere Personen möglichst lange selbstständig daheim leben können.
Regionale Energieberatung Burgdorf unterstützt als Energiestadt das Angebot der Energieberatungsstelle Region Emmental. Seit 1. Juli 2009 ist diese an den Standorten Burgdorf und Langnau vertreten und bietet folgende Dienstleistungen an:
Beratung von Privatpersonen, Liegenschaftsbesitzern, Unternehmern, Institutionen und Gemeinden der Region Emmental
rasche, unkomplizierte, produkt- und firmenneutrale Beratung in sämtlichen Energiefragen unter Berücksichtigung der neuesten Technologien
Öffentlichkeitsarbeit bei der regionalen Umsetzung der Informations- und Aufklärungskampagne im Rahmen von "energie schweiz"
Telefonische Beratungen, Mailberatungen und Beratungen im Energieberaterbüro (Standorte Burgdorf und Langnau) sind unentgeltlich. Beratungen vor Ort, z.B. in einer Liegenschaft, gegen einen Unkostenbeitrag von:
Private / EFH CHF 100.00
Mehrfamilienhäuser CHF 150.00
Industrie und Gewerbe CHF 250.00
Die Beratung besteht im Wesentlichen aus Wissensvermittlung, Vorgehensberatung und Coaching.
Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf hat am 25. März 2019 die Baudirektion mit der Schaffung der Klima Force Stadt Burgdorf beauftragt. Die Baudirektion hat darauf die für Verwaltung und Politik verbindliche Weisung Klima Force erarbeitet, welche am 28. Mai 2019 vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Die Weisung Klima Force ist das Instrument, mit welchem in der Verwaltung und Politik bei Entscheidungen auf allen Stufen die Bereiche Klimaschutz und Biodiversität angegangen und konkrete Massnahmen umgesetzt werden.
Weitere Informationen erfahren Sie im Bericht "KlimaVision30 - Umsetzung".
Hier finden Sie Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren. Die Suche lässt sich individuell nach Kategorien einschränken.
Das Dienstleistungsangebot für Seniorinnen und Senioren ist vielfältig: Sozialberatung Unentgeltliche Beratung zu Themen und Problemstellungen älterer Menschen und deren Bezugspersonen auf der Beratungsstelle und daheim. Hilfen zu Hause Diese Dienste helfen mit, solange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu verbleiben:
Begleit- und Unterstützungsdienst
Administrationsdienst
Steuererklärungsdienst
Fusspflegedienst
Seniorenferien
Sport und Bewegung Sport und Bewegung sind wichtig für die biologische Altersvorsorge. Der Trend, nach der Pensionierung körperlich und geistig fit zu bleiben, nimmt ständig zu. Diese positive Entwicklung unterschützt Pro Senectute Emmental-Oberaargau mit einem vielfältigen Sportangebot für Frauen und Männer ab 60.
Bildung Neben den Bildungsinhalten vermitteln die Kurse und Veranstaltungen auch echte Gemeinschaftserlebnisse. Nicht selten bestehen die Kursgruppen über Jahre hinweg.
Angebote zur Stärkung der Gesundheit ZWÄG INS ALTER unterstützt Seniorinnen und Senioren darin, ihre Gesundheit zu schätzen, ihre Selbständigkeit und Autonomie zu erhalten und wo nötig, kluge Vorsorge zu treffen.
Winhoch3 «win3 – drei Generationen im Klassenzimmer» ist das erfolgreiche Generationenprojekt von Pro Senectute. Im ganzen Kanton Bern sind über 460 SeniorInnen freiwillig in Kindergärten und Schulen aktiv.
Defibrillatoren auf dem Stadtgebiet In der Schweiz gibt es jährlich 30‘000 Herznotfälle. Nach 3 – 5 Minuten sinkt die Überlebenschance pro Minute um 7 – 10%. Bei einem Herznotfall ist die Hilfe von Ersthelfer und First Responder überlebenswichtig. Sie können die Zeit zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Nebst einer raschen Alarmierung (144) ist die frühe Wiederbelebung durch Herzmassage und Beatmung wesentlich. Massiv erhöht werden die Überlebenschancen, wenn zusätzlich ein Defibrillator beziehungsweise konkret ein AED (automatischer externer Defibrillator) eingesetzt wird.
Die Stadt Burgdorf hat 14 AED, die auf dem Stadtgebiet verteilt sind. Davon sind 11 AED 24 Stunden zugänglich, indem sie in einem Aussenkasten im öffentlichen Raum deponiert sind. Folgende AED sind 24 Sunden zugänglich:
Die Tagesfamilienorganisation Untere Emme – Mittelland bietet familienergänzende Kinderbetreuung in Tagesfamilien zu kostengünstigen Preisen und den Tagesfamilien einen fairen Arbeitsvertrag an. Für Kinder ab 3 Monaten bis und mit der Schulzeit können auch Betreuungsgutscheine abgezogen werden. Die TFO Untere Emme - Mittelland setzt das Wohl des Kindes ins Zentrum. Das Kind soll in einem stabilen Umfeld ausserhalb seiner Familie ein Vertrauensverhältnis zur Betreuungsperson aufbauen können und von einer liebevollen und seinen Bedürfnissen angepassten Betreuung profitieren. Die Betreuungspersonen werden sorgfältig von den Vermittlerinnen rekrutiert und gemäss den Richtlinien des nationalen Fachverbandes Kibesuisse aus- und weitergebildet. Die Vermittlerinnen begleiten während der gesamten Betreuungszeit die Eltern sowie Betreuungspersonen bei Bedarf.
Die Tagesschule Burgdorf bietet ein modulares Betreuungsangebot für alle Kindergarten- und Schulkinder an. Zu den Hauptaufgaben gehören kindergerechte Mahlzeiten, eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung und eine Hausaufgabenbetreuung.
Die Eltern haben Beiträge an die Kosten zu leisten, wobei die Höhe von den Einkommensverhältnissen der Familie abhängig ist. Dazu stellt die Erziehungsdirektion einen Tarifrechner für Eltern zur Verfügung.
Die soziale Eingliederung in eine Gemeinschaft ausserhalb der Schule bringt vielen Kindern und Jugendlichen wertvolle Lebenserfahrungen.
Die Stadt Burgdorf arbeitet seit 2022 mit der Stiftung Natur & Wirtschaft zusammen und fördert Privatgärten, die durch die Stiftung zertifiziert wurden. Naturnahe Privatgärten können sich von der Stiftung zertifizieren lassen und erhalten von der Stadt Burgdorf einen Gutschein für die Grüngutentsorgung. Die Kosten dafür werden von der Stadt Burgdorf und der Stiftung übernommen. Die ersten Mustergärten, die durch ihre naturnahe Gestaltung als Vorbild des Projektes dienen, erhielten im Juni 2022 das Zertifikat “Garten der Zukunft”.
Die Beruflichen Weiterbildungskurse Burgdorf (BWK) bieten ein breitgefächertes Angebot an Weiterbildungen für Privatpersonen, Firmen und Verwaltungen an.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit Burgdorf und Umgebung will die Lebensqualität insbesondere die Freizeitmöglichkeiten zusammen mit den Kindern und Jugendlichen erweitern und den Bedürfnissen anpassen. Sie bietet nebst Jugendtreffs und Jugendbüros auch Veranstaltungen an und hilft den Kindern und Jugendlichen beim Umsetzen eigener Ideen.
Rekrutierung und Begleitung von privaten Mandatsträgern
Pflegekinderaufsicht
Fachstelle PRIMA
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern (KESB) Kreis Emmental, werden wir tätig, wenn Erwachsene und Kinder wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbständig zu erledigen. Wir führen Beistandschaften und Vormundschaften.
Unsere Fachstelle PRIMA berät private MandatsträgerInnen bei Fragen rund um die Mandatsführung.
AC-Elektroladestationen Im Parkhaus Oberstadt auf dem Parkdeck im 1. Untergeschoss (Bereich Ausfahrt) stehen insgesamt vier neue AC-Elektroladestationen (22 kw) für die Parkhaus-Kunden zur Verfügung.
Parkgebühren - Bezahlung mit App Wer in Burgdorf parkieren will, findet zahlreiche öffentliche Parkplätze. Die gebührenpflichtigen Parkplätze lassen sich bequem per App bezahlen.
Alle gebührenpflichtigen Parkplätze der Stadt Burgdorf inkl. Parkhaus Oberstadt lassen sich via Smartphone über die Applikationen „TWINT“, „Parkingpay“ und „PayByPhone“ bezahlen. Weiterhin ist selbstverständlich die Bezahlung mit Geld immer noch möglich.
Tarife
Tagestarife Parkhaus Oberstadt
Tarif CHF
07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
1.50 / Std.
19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
0.50 / Std.
Tagestarif 24 Std.
20.00
Dauerparkbewilligungen
Gültigkeitsbereich
Tarif CHF
Parkhaus: Ausnahmeparkkarte Tag + Nacht, monatlich
Parkhaus Oberstadt
100.00
Parkhaus: Dauerparkkarte AWP Tag + Nacht, 1/2 Jahr
Parkhaus Oberstadt
540.00
Parkhaus: Dauerparkkarte AWP Tag + Nacht, 1 Jahr
Parkhaus Oberstadt
1080.00
Parkhaus: Parkierbewilligung Nacht, 1/2 Jahr (19:00 Uhr - 07:00 Uhr)
Parkhaus Oberstadt
420.00
Parkhaus: Parkierbewilligung Nacht, 1 Jahr (19:00 Uhr - 07:00 Uhr)
Parkbewilligungen müssen neu digital via "Parkingpay-App" auf dem Handy oder PC gelöst und bezahlt werden. Nach der Registrierung in der App oder via PC sind die verschiedenen Bewilligungsarten ersichtlich. Anträge für Halbjahres- und Jahresbewilligungen werden durch die Ordnungs- und Sicherheitsdienste geprüft und freigeschaltet. Nach der Freischaltung kann der Bewilligungsprozess in der App oder am PC abgeschlossen werden. Tages- Wochen- und Monatsbewilligungen (bis 6 Monate) können ohne Freigabeprozess gelöst werden.
Gesuch um Erteilung einer Auskunft aus dem Einwohnerregister der Stadt Burgdorf Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auskunftserteilung gestützt auf die Bestimmungen des Datenschutzreglementes der Einwohnergemeinde Burgdorf und des kantonalen Datenschutzgesetzes erfolgt.
Die Einwohnerkontrolle darf einer privaten Person auf schriftliches Gesuch hin Name, Vorname, Jahrgang, Geschlecht, Adresse in Burgdorf, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- bzw. Wegzuges sowie Wegzugsort einer Einzelperson bekannt geben, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.
Per Telefon werden keine Adressauskünfte erteilt.
Die Herausgabe anderer Daten und die systematisch geordnete Bekanntgabe von Daten zur kommerziellen Nutzung ist untersagt.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, klicken Sie auf „Gesuch abschicken“ und wir werden Ihnen die Anfrage umgehend beantworten. Die Gebühren von CHF 12.00 pro Adressauskunft werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Um heiraten zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und beim Zivilstandsamt ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden.
Bei Fragen zum Heiraten wenden Sie sich bitte ans Zivilstandsamt. Wen muss ich informieren Die Änderung Ihres Zivilstandes müssen Sie den Behörden, der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung, der Bank, den Versicherungen etc. melden. Auch bei neuen Verträgen ist der neue Zivilstand anzugeben. Dokumente anpassen Wenn Sie mit der Heirat Ihren Namen ändern, müssen Sie u.a. folgende Dokumente erneuern:
Wer im Ausland heiraten will und die Ehe in der Schweiz anerkennen lassen, muss sich vor der Trauung über die verlangten Papiere informieren sowie nach der Zeremonie bei der schweizerischen Vertretung die Heirat melden, damit die Dokumente in die Schweiz übermittelt werden können.
Vorbereitung
Informieren Sie sich beim ausländischen Standesamt, wo Sie heiraten möchten, welche Papiere Sie aus der Schweiz mitbringen müssen.
Informieren Sie die schweizerische Vertretung im gewählten Land über Ihre Absicht, dort zu heiraten.
Informieren Sie sich vor der Heirat bei der schweizerischen Vertretung im gewählten Land oder bei einem Zivilstandsamt in der Schweiz über die Möglichkeiten, die Sie bei der Namenswahl haben werden. Oft empfiehlt es sich, vor der Heirat gewisse Schritte zu erledigen, z.B. damit Sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen können.
Klären Sie bereits vor der Heirat bei der zuständigen Schweizer Vertretung ab, welche Formalitäten zu beachten sind, damit die Heirat in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt werden kann.
Für Fragen betreffend der Einreise und dem Aufenthalt des ausländischen Ehepartners in die Schweiz wenden Sie sich an die Migrationsbehörde Ihres Wohnsitzkantons oder an die zuständige Vertretung im Ausland.
Anerkennung der Heirat in der Schweiz Die zukünftige Ehefrau oder der zukünftige Ehemann besitzt das Schweizer Bürgerrecht Die notwendigen Dokumente sind bei der zuständigen Schweizer Vertretung im gewählten Land einzureichen. Diese leitet sie anschliessend an die schweizerische Behörde weiter. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ist einer der beiden Ehepartner Ausländer bzw. Ausländerin, werden von ihm in der Regel zusätzliche Dokumente benötigt. Informieren Sie sich frühzeitig bei der schweizerischen Vertretung im gewählten Land, welche Dokumente für Ihre Situation notwendig sind. Die Eheleute haben eine ausländische Nationalität Dann müssen Sie die Fremdenpolizei Ihres zukünftigen Wohnsitzkantons kontaktieren. Sie ist für das Anerkennungsverfahren zuständig.
Sie können, müssen sich aber bei der Heirat nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.
Seit dem 1.1.2013 behalten die Eheleute ihren Namen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden: für den Ledignamen der Frau oder für den Ledignamen des Mannes. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen.
Doppelnamen
Doppelnamen wie beispielsweise Meier Müller können bei der Heirat nicht mehr gebildet werden. Führt eine Person bereits einen Doppelnamen, so darf sie diesen weiterhin verwenden.
Der so genannte Allianzname mit Bindestrich, wie zum Beispiel Meier-Müller, ist allerdings weiterhin erlaubt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird nicht im Zivilstandsregister eingetragen; er kann aber im Alltag verwendet und auf Antrag in der Identitätskarte und im Pass eingetragen werden.
Namen der Kinder
Kinder von verheirateten Eltern erhalten automatisch den gemeinsamen Familiennamen.
Ehepaare, die keinen gemeinsamen Familiennamen haben, müssen bei der Heirat bestimmen, welchen ihrer Ledignamen die Kinder tragen sollen. Die Eltern haben sodann die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt ihres ersten Kindes zu erklären, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils tragen soll.
Übergangsrecht
Für Paare, die vor 2013 geheiratet haben oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, besteht keine Pflicht, an ihren Namen etwas zu ändern.
Wenn Sie vor 2013 Ihren Namen bei der Heirat geändert haben,und immer noch verheiratet sind, können Sie jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder Ihren Ledignamen tragen wollen.
Namensänderung Wen muss ich informieren Die Änderung Ihres Namens müssen Sie den Behörden, dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung, der Bank, den Versicherungen etc. melden. Dokumente anpassen Denken Sie bei einer Namensänderung daran, folgende Dokumente aktualisieren zu lassen:
Pass und Identitätskarte
AHV-Ausweis
Bank- und Kreditkarten
Führerausweis und Fahrzeugausweis
etc.
Beschriftung des Briefkastens Am besten beschriften Sie Ihren Briefkasten während einiger Wochen mit Ihrem Ledignamen und Ihrem neuen Namen. Wenn ein Brief oder ein Paket noch Ihren alten Namen trägt, informieren Sie bitte die Absenderin oder den Absender über Ihren neuen Namen.
Als ausländische Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Kind einer Schweizerin bzw. eines Schweizers können Sie unter bestimmen Voraussetzungen von der so genannten erleichterten Einbürgerung profitieren.
Eine Heirat hat zahlreiche persönliche und finanzielle Folgen.
Name Mit dem neuen Gesetz (seit 1.1.2013) behalten die Eheleute ihren Familiennamen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Namen entscheiden. Bürgerrecht Heute hat die Eheschliessung keine Auswirkungen mehr auf das Schweizer Bürgerrecht sowie das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde. Eheleute behalten nach der Heirat ihre Nationalität. Eine Schweizerin, die einen Schweizer heiratet, behält ihr bisheriges Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Gemeinsame Steuern Das Einkommen und das Vermögen der Ehefrau und des Ehemannes werden zusammengezählt und müssen in einer gemeinsamen Steuererklärung deklariert werden. Das Paar wird nicht erst ab dem Zeitpunkt der Heirat, sondern während des ganzen Steuerjahres gemeinsam besteuert. Erbschaft Wenn Sie vor Ihrem Tod kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht haben, bestimmt das Gesetz, wer von Ihnen erbt. Ihre Ehefrau bzw. Ihr Ehemann ist von Gesetzes wegen her immer erbberechtigt. Dieser Erbanspruch ist teilweise pflichtteilsgeschützt, d.h. er kann dem Ehegatten nicht durch Testament entzogen werden. Auskunftspflicht Die Eheleute müssen sich gegenseitig über Gehalt, Schulden und Vermögen Auskunft geben. Kinder Wenn ein Kind zur Welt kommt, gilt der Ehemann der Mutter als Vater, ausser es wird das Gegenteil bewiesen. Die Eltern haben auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.
Familienwohnung Verheiratete können den Mietvertrag Ihrer Wohnung nur noch kündigen, nachdem Sie das Einverständnis Ihrer Partnerin oder Ihres Partners eingeholt haben – selbst wenn Sie den Mietvertrag alleine unterschrieben haben. Auch wenn Sie zusammen in einem Eigenheim leben, das einer Person allein gehört, kann das Haus nicht ohne die Zustimmung der Partnerin bzw. des Partners verkauft werden. Beistand und Unterstützung Ehepartner müssen sich gegenseitig beistehen und einander unterstützen. Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie Ihre Frau oder Ihren Mann moralisch und finanziell unterstützen, sofern dies notwendig ist.
Scheidung Die Ehe wird aufgelöst durch eine Scheidung. Güterstände Alles Wichtige über das Teilen von Vermögen, Einkommen und Schulden.
Mit dem Güterstand wird festgelegt, wem während der Ehe was gehört und wie Vermögen und Schulden bei Scheidung oder Tod aufgeteilt werden. In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: Errungenschaftsbeteiligung,Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Errungenschaftsbeteiligung / Zugewinngemeinschaft Sofern das Ehepaar nichts anderes vereinbart – hat gilt der ordentliche Güterstand der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung:
Sie und Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner haben getrennte Vermögen.
Sie bleiben Eigentümerin oder Eigentümer des Eigenguts, also der Güter, die Sie in die Ehe einbringen, die Sie erben oder während der Ehe als persönliches Geschenk bekommen. Sie verwalten es auch separat.
Die während der Ehe gemachten Ersparnisse („Errungenschaft“, z.B. Gehalt, Zinsen, Vorsorgebeiträge) werden von den Eheleuten unabhängig von einander genutzt und verwaltet.
Bei der Auflösung des Güterstandes (Scheidung, Tod, neuer Güterstand) wird die Errungenschaft zwischen den Eheleuten je zur Hälfte geteilt.
Grundsätzlich haftet die Ehefrau bzw. der Ehemann nur für die eigenen Schulden und mit ihrem oder seinem gesamten Vermögen, ausser die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner war mit der Verpflichtung einverstanden oder es handelte sich um Ausgaben für den täglichen Bedarf.
Gütergemeinschaft Für diesen Güterstand müssen Sie einen Ehevertrag abschliessen. Während der Ehe sind drei Kategorien von Gütern, so genannte Gütermassen vorhanden:
diejenigen der Ehegattin (Eigengut)
diejenigen des Ehegatten (Eigengut)
diejenigen, welche beiden gehören (Gesamtgut)
Das Gesamtgut beinhaltet Vermögen und Einkommen der Eheleute mit Ausnahme der Gegenstände, die von Gesetzes (persönliche Gegenstände) oder von Ehevertrages wegen Eigengut sind. Es gehört beiden ungeteilt, wird gemeinsam von den verwaltet und im Falle der Auflösung des Güterstandes zwischen Ehefrau und Ehemann aufgeteilt.
Bei Schulden haftet die Ehefrau bzw. der Ehemann grundsätzlich nur mit der Hälfte des Gesamtgutes und allenfalls mit ihrem oder seinem Eigengut. In besonderen Fällen muss ein Eheteil aber mit dem ganzen Gesamtgut haften, zum Beispiel wenn für Lebenskosten oder mit Einverständnis von beiden Parteien Schulden gemacht wurden.
Gütertrennung Bei der Gütertrennung gibt es keine gemeinsamen Güter oder Schulden. Ehefrau und Ehemann bleiben Eigentümerin bzw. Eigentümer der eigenen Güter und verwaltet sie selbst. Entsprechend gibt es bei Beendigung der Ehe auch keine Aufteilung. Die Gütertrennung kann von den Eheleuten durch einen Ehevertrag festgelegt werden. Ein Ehevertrag muss von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden.
Güterrechtliche Auseinandersetzung Eine güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt bei:
Scheidung oder Trennung,
Tod eines Ehegatten,
Vereinbarung eines anderen Güterstandes,
Ungültigerklärung der Ehe.
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung werden die in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe gekauften Vermögenswerte (Möbel, Liegenschaften, Geld, Wertpapiere) auf die beiden Eheleute aufgeteilt. Wenn Schulden vorhanden sind, muss abgeklärt und festgehalten werden, wer sie übernimmt.
Für die Ableitung der Abwässer unterhält die Stadt Burgdorf ein Leitungsnetz und ist Mitglied des Gemeindeverbands Abwasser-Reinigungs-Anlage Burgdorf-Fraubrunnen (ARA).
Baudenkmäler begleiten und prägen den gebauten Raum. Sie sind die baulichen, authentischen Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur. Es ist der Auftrag der kantonalen Denkmalpflege, sich um das bauliche Erbe zu kümmern und die besonderen Werte und Qualitäten von Baudenkmälern zu vermitteln.
Baudenkmäler sind herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert. Baudenkmäler sind schützenswert, wenn sie wegen ihrer bedeutenden architektonischen Qualität oder ihrer ausgeprägten Eigenschaften ungeschmälert bewahrt werden sollen. Sie sind erhaltenswert, wenn sie wegen ihrer ansprechenden architektonischen Qualität oder ihrer charakteristischen Eigenschaften geschont werden sollen. Die Burgdorfer Baudenkmäler sind im Bauinventar aufgeführt.
Baudenkmäler können nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder passende neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Wertes verändert werden. Sie dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden.
Im Gegensatz zu Gebäuden, welche nicht Teil des Bauinventars sind, ist praktisch jede Veränderung eines Baudenkmals baubewilligungspflichtig, wenn das Schutzinteresse am Baudenkmal oder auch nur an einem Teil davon betroffen ist.
Klären Sie die Baubewilligungspflicht frühzeitig mit den Mitarbeitenden des Bauinspektorats ab. Die Denkmalpflege steht bei der Planung beratend zur Seite und wird im Baubewilligungsverfahren einbezogen.
In der Stadt Burgdorf nimmt die Geschäftsprüfungskommission des Stadtrates die Aufgabe der Aufsichtsstelle für Datenschutz wahr.
Der Betrieb einer zeitgemässen und effizienten öffentlichen Verwaltung setzt voraus, dass Personendaten bearbeitet werden können. Der Datenschutz bzw. das Datenschutzrecht will nicht jede Bearbeitung von Personendaten unterbinden, sondern den Missbrauch von Personendaten verhindern. Das für die Stadt Burgdorf massgebliche Datenschutzrecht finden Sie unten zum Herunterladen. Zusätzlich enthält das Polizeirecht des Kantons Bern Vorschriften über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum.
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist in erster Linie Aufgabe der Verwaltung selbst. Bitte wenden Sie sich deshalb in Datenschutzfragen oder mit Einsichts-, Sperr- und Berichtigungsgesuchen zuerst immer an die zuständige Direktion der Stadtverwaltung. Wenn die Verwaltung ein Einsichts-, Sperr- oder Berichtigungsgesuch abweist, erlässt sie eine Verfügung, die auf dem gewöhnlichen Rechtsweg angefochten werden kann. Verfügungen über Gesuche auf Listenauskunft werden im Amtsanzeiger eröffnet. Die Präsidialdirektion führt eine öffentlich zugängliche Liste der erteilten Listenauskünfte.
Gesuche um Datensperre (Sperrung der Daten für die Bekanntgabe durch die Einwohnerkontrolle) sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten.
Wenn Probleme mit der Stadtverwaltung hinsichtlich der Abwicklung von Datenschutzfragen entstehen oder wenn Sie begründeten Verdacht haben, dass Personendaten durch die Stadtverwaltung missbräuchlich verwendet werden, können Sie sich an die Aufsichtsstelle wenden. Diese kann Sie beraten und von der Stadtverwaltung Auskünfte einholen. Letztlich steht ihr ein Beschwerderecht zu.
Rechtsberatung des Bernischen Anwaltsverbands Der Bernische Anwaltsverband bietet zwei Mal monatlich Rechtsberatungen an, welche gegen einen Unkostenbeitrag von maximal Fr. 50.- pro Konsultation in Anspruch genommen werden kann.
Die Gespräche finden von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr im Burgdorfer Rathaus am Kirchbühl 19 statt (Publikation im Anzeiger).
Informationen zu Tierschutz, Tierwelt, Tierhaltung, Tierschutzrecht und Vollzug Fragen rund um das Tier im Recht - so z.B. wann hat Hundegebell als übermässig zu gelten oder ist eine Vernachlässigung von Katzen als tierschutzrelevant zu betrachten? Antworten auf diese und viele andere tierrelevante Fragen stehen auf der einzigartigen Plattform der Stiftung für das Tier im Recht kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung.
Die Plattform richtet sich an alle, denen Tiere ein Anliegen sind oder beruflich mit ihnen zu tun haben.
Wildhüter Region Burgdorf Seit dem 1. Januar 2014 sind die Wildhüter des Kantons Bern bei Fragen rund um wildlebende Säugetiere und Vögel täglich von 7 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 0800 940 100 erreichbar. Wer diese Nummer wählt, wird an den Wildhüter der entsprechenden Region weitergeleitet. Einsatzleiter für die Region Mittelland - Oberaargau ist Simon Quinche.
Anrufe welche zwischen 19 und 7 Uhr eingehen, werden automatisch an die Kantonspolizei weitergeleitet.
STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG Die erste und einzige nationale Tiermeldestelle
Tiere kennen weder Grenzen noch Bürozeiten. Darum bietet die STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG eine 24-Stunden-Meldestelle für Meldungen vermisster und gefundener Tiere in der ganzen Schweiz an - über die gut merkbare Telefon-Nummer 0848 567 567 (Fr. 1.95/min.) oder über www.stmz.ch (gratis).
Schweizerische Tiermeldezentrale AG Seestrasse 20 Postfach 6052 Hergiswil Telefon 041 632 48 90 Fax 041 632 48 91 E-Mail
Kantonale Meldestelle für Findeltiere Ab dem 1. Januar 2009 müssen im Kanton Bern alle Findeltiere einer neuen Stelle gemeldet werden. Die neue kantonale Meldestelle wird vom Berner Tierschutz betrieben und vom Kanton finanziert.
Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies seit dem 1. Januar 2009 der neuen kantonalen Meldestelle für Findeltiere mitteilen: Telefon: 0800 1844 00 (Gratisnummer während Bürozeiten) E-Mail Post: Berner Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern
Die nachstehenden Amtsstellen und Institutionen sind Ihnen dankbar, wenn Sie den bevorstehenden Wohnungswechsel rechtzeitig bekannt geben und die Adresse ändern. Damit ersparen Sie sich und allen Beteiligten Ärger und zeitraubende Umtriebe:
An- und Abmeldung, Adressänderung
Einwohnerdienste Kirchbühl 23 3400 Burgdorf Telefon 034 429 91 11
Erfolgt durch die Einwohnerdienste
Steuerverwaltung Kirchbühl 23 3400 Burgdorf Telefon 034 429 92 33
Schulpflichtige Kinder
Bildungsdirektion Neuengasse 5 3400 Burgdorf Telefon 034 429 92 83
Selbständig Erwerbstätige / Rentenbezüger/innen
AHV / IV / Pensionskassen Kirchbühl 23 3400 Burgdorf Telefon 034 429 99 77
Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Ordnung und Sicherheit Kirchbühl 23 3400 Burgdorf Telefon 034 429 91 11
Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzähler ablesen lassen
Localnet AG Bernstrasse 102 3400 Burgdorf Telefon 034 420 00 20
Neben Hauskehricht, Kleinsperrgut, Papier und Gartenabfällen, für welche ein Abholservice besteht, nimmt die Stadt Burgdorf an Nebensammelstellen und an der Hauptsammelstelle auch anderes Sammelgut entgegen.
An der Hauptsammelstelle an der Lyssachstrasse 92 können die geläufigsten Fraktionen abgegeben werden, neu auch Kunststoff-Sammelsäcke. Einzelne Fraktionen werden nur in Kleinmengen aus Haushalten angenommen und sind zum Teil gebührenpflichtig.
Verkaufsstellen für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und Grüngutmarken
Verkaufstelle
Gebührensäcke und Sperrgutmarken
Grüngutmarken für Einzelleerungen
Kunststoffrecycling-säcke
Hauptsammelstelle, Lyssachstrasse 94
X
X
X
Apotheke Ryser, Lyssachstrasse 17
X
X
Claro Welt-Laden, Metzgergasse 10
X
Coop Bahnhof,
Bahnhofstrasse 44
X
X
Coop Oberburg, Progressastrasse 35
X
X
Coop Pronto Shop, Kirchbergstrasse 102
X
X
Coop Schützematt,
Sägegasse 14
X
X
X
Coop Stadt, Bahnhofstrasse 7
X
X
X
Denner AG, Bernstrasse 31
X
X
Denner AG,
Kirchbergstrasse 229
X
X
Denner AG, Lyssachstrasse 27
X
X
Lidl, Lyssachstrasse 23
X
MaXi-Shop GAHA GmbH, Poststrasse 7
X
Migros Neumarkt, Lyssachstrasse 27
X
X
X
Migros Do it + Garden, Poststrasse 1
X
X
Ökihof Ziegelgut, Ziegelgut 25
X
Pedro Drogerie,
Lyssachstrasse 27
X
X
Die Jahresvignetten für die Grünabfuhr können an der Hauptsammelstelle, Lyssachstrasse 94, 3400 Burgdorf, bezogen werden oder gegen Rechnung (+ Versandkosten CHF 5.80 - Zustellung erfolgt per Einschreiben) mittels online-Formular bestellt werden.
Wer in der Schweiz über Grundeigentum verfügt, kann dieses nur im Rahmen des Rechts nutzen. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen sich an die Rahmenbedingungen halten, die Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Diese Zusammenfassung ist ein hilfreiches Instrument in der Ausarbeitung eines Baugesuchs.
Das Grüngut (wie dies bei der Gartenpflege anfällt Baum-, Sträucher-, Rasen und Heckenschnitt, Laub, Weihnachtsbäume) sowie die Rüstabfälle werden von der Stadt Burgdorf gemäss dem Abfallkalender abgeführt.
Grünabfuhr - was ist gestattet, was ist nicht gestattet? Gestattet Äste, Blumen, Fallobst, Früchte, Gartenabfälle, Gartenabraum, Heckenschnitt (auch von Kirschlorbeer), Laub, Rasen- und Wiesenschnitt, Rüstabfälle von Gemüse, Kartoffeln, Salat, Zwiebeln etc., Unkraut Nicht gestattet Blumenschalen, Blumentöpfe, Brot, Eier, Fleisch, Hundesäckli (auch öko), Karton, Käse, Katzenstreu, Kompostsäckli, Neophyten (Berufskraut, Goldrute, Knöterich, Wurzeln von Kirchlorbeer etc.), Papier, Plastik, Salat mit Sauce, sämtliche zubereiteten Lebensmittel, Sand, Steine, Styropor, Textilien, Tierkörper/-kadaver
Das Grüngut (Garten- und Rüstabfälle) ist in Rollcontainern bereitzustellen. Sperrige Aeste etc. müssen gebündelt werden. Maximale Länge 1.00 m, maximales Gewicht 25 kg. Plastiksäcke, Plastikschnüre und Drähte dürfen nicht verwendet werden.
Bekämpfung der invasiven Neophyten Invasive gebietsfremde Pflanzen, auch invasive Neophyten genannt, kommen in der Schweiz in den letzten Jahren immer häufiger vor. So sind es bereits über 600 gebietsfremde Pflanzenarten, was praktisch einem Fünftel der Schweizer Flora entspricht. Knapp fünfzig davon sind dafür bekannt, dass sie sich auf Kosten anderer einheimischer Arten ausbreiten und diese verdrängen. Mit vertretbarem Aufwand können solche Pflanzen oft nur in den Anfangsphasen einer biologischen Invasion bekämpft und getilgt werden.
Wie sie die schädlichen Neophyten erkennen und fachgerecht bekämpfen erfahren sie im Bericht über «Bekämpfung der invasiven Neophyten und Umgang mit Unkrautvertilgungsmittel Bericht 2022».
Sammelgut zum richtigen Zeitpunkt bereitstellen (zwischen 19.00 Uhr am Vorabend und 07.00 Uhr am Abfuhrtag)
Sammelgut beim Sammelpunkt bereitstellen
Richtige "Burgdorfer Abfallsäcke" verwenden (keine KEBAG- oder schwarzen Säcke)
Auch bei Kehrichtcontainern die richtigen Gebührensäcke verwenden
Sperrgut mit der richtigen Anzahl Sperrgutmarken bereitstellen
Abfuhrtage für Papier/Karton und Grüngut nicht verwechseln
Grüngutcontainer mit der richtigen Gebührenmarke bereitstellen
Grüngutbündel mit Gebührenmarke bereitstellen
Papier: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte
Bereitstellung nur gebündelt (keine Papiertragtaschen, kein Karton in Papierbündeln). Wegen besserer Wiederverwertung Papier und Karton separat bündeln.
Karton: Zusammengefaltete Schachteln aus Karton und Wellpappe. Karton von Eier-, Früchte- und Gemüseverpackungen.
Bereitstellung nur gebündelt (kein Papier in Kartonbündeln). Wegen besserer Wiederverwertung Karton und Papier separat bündeln. Zusätzlich zur Abfuhr auch Abgabe in der Hauptsammelstelle (ungebündelt, ohne Papier).
Tote Haustiere können bei der Tierkörpersammelstelle abgegeben werden
Kunststoff-Sammelsäcke können an der Hauptsammelstelle, Lyssachstrasse 92, gekauft und abgegeben werden
In den Räumen der Tagesschule Gotthelf bietet die Stadt zweimal wöchentlich den „Elterntreff plus Gotthelf“ an, eine geleitete Gruppe aus maximal 8 Eltern und 10-12 Kindern im Alter von 0-4 Jahren. Ein dritter „Elterntreff Plus Gyri“ ist am Freitag von 14:00-16:00 Uhr in der Spielgruppe Kinderland an der Gyrischachenstrasse 2. Zwei Leiterinnen bearbeiten die Themen Erziehung, Ernährung, Gesundheit und Schule in der Schweiz. Der Kurs richtet sich vorwiegend an Migrantinnen und Migranten und ihre Kinder. Es werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Seit dem 1. März 2010 können bei den Gemeinden keine Schweizerpässe und Identitätskarten mehr beantragt werden. Die Antragstellung hat ausschliesslich bei einem von sieben Ausweiszentren im Kanton Bern gegen telefonische Voranmeldung unter der Nummer 031 635 40 00 zu erfolgen.
Die Eröffnung oder die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes, der Handel mit alkoholischen Getränken oder die Durchführung von Anlässen sind bewilligungspflichtig.
Um die rechtzeitige Erteilung einer Bewilligung zu gewährleisten, sind die entsprechenden Einreichungsfristen einzuhalten. Gesuchsformulare finden Sie auf der Website des Kantons Bern
Die Gesuchsformulare können auch bei der Stadtverwaltung Burgdorf bezogen werden.
Kontaktstelle: Ordnungs- und Sicherheitsdienste Kirchbühl 23, Postfach 1570, 3401 Burgdorf
Ab dem 1. Januar 2022 sind im Kanton Bern die Mofa-Vignetten nicht mehr bei Ausgabestellen wie der Stadtverwaltung Burgdorf erhältlich.
Neu erhalten Halterinnen und Halter von Elektrobikes und Mofas, deren Fahrzeug 2021 ordentlich eingelöst wurde, Mitte Februar 2022 vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt automatisch eine Rechnung für die Vignette 2022. Nach der Bezahlung wird ihnen die Vignette per Post zugestellt. Wer keine Vignette mehr will, verzichtet auf die Einzahlung. Damit erlischt die Verkehrszulassung per 31. Mai 2022. Neue Kundinnen und Kunden müssen sich in jedem Fall an das örtliche Strassenverkehrsamt des Kantons in Bern, Thun, Orpund oder Bützberg wenden.
Parkplatzmarkierungen auf privatem Grund sind baubewilligungspflichtig. Weitere Informationen erteilt Ihnen die Baudirektion, Bauinspektorat, Telefon 034 429 42 11
Seit 1963 ist der Zivilschutz in der Schweiz auf Bundesebene geregelt. Heute ist er aber nicht mehr auf die Kriegsbedrohung, sondern auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.
Im Zivilschutz wird unterschieden zwischen Einsätzen bei Katastrophen und Notlagen, Einsätzen für Instandstellungsarbeiten und Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft.
Der Zivilschutz Region Burgdorf entstand 2006 aus den bis dahin selbständigen Organisationen der Gemeinden Oberburg, Heimiswil und Burgdorf.
HSK Heimatliche Sprache & Kultur Viele Kinder wachsen heute mehrsprachig auf: Sie sprechen zuhause mit ihren Eltern chinesisch oder serbisch oder mit einem Elternteil spanisch, mit dem anderen deutsch. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen sind in unserer globalisierten Welt in unserem privaten wie beruflichen Alltag zunehmend von Bedeutung.
Im Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur können die mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen in ihrer Erstsprache (Mutter-/Vatersprache) und ihre Kenntnisse über die Herkunftskultur erweitern. Er ergänzt den Sprachunterricht in der Regelklasse, da sich die jeweiligen Lernprozesse wechselseitig positiv beeinflussen.
Sämtliche Informationen zum Thema HSK Heimatliche Sprache & Kultur finden Sie unter folgenden Links:
Kinder-/Jugendangebote Das Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche ist vielfältig und attraktiv.
Den Kindern und Jugendlichen stehen in Burgdorf viele verschiedene Freizeitangebote zur Verfügung. Kadetten, Schulsport, Sportvereine, Freizeitwerkstätte, Musikschule, Tanzunterricht, Ludothek, Stadtbibliothek, Pfadi, Angebote bei Arbeitslosigkeit oder verschiedenste Beratungsstellen sind nur einige Beispiele davon.
Mit einem vielfältigen Angebot begeistern die Kadetten die Kinder und Jugendlichen aus der ganzen Region für eine spannende und sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Dank der vielen Anlässe und Lager lernen die Kinder auch viel im Bezug auf den sozialen Umgang mit ihren „Gspändli“.
Der Schulsport Burgdorf ist vereinsunabhängig und die ausgeschriebenen Kurse können von allen Schülerinnen und Schülern der Stadt Burgdorf besucht werden.
Der freiwillige Schulsport versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem freiwilligen Vereinssport.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen und Meldungen, die Lebensmittel betreffen (z.B. das Herstellen, Verarbeiten, Behandeln, Lagern, Transportieren, Kennzeichnen, Anpreisen und Abgeben von Lebensmitteln) ist das Kantonale Laboratorium in Bern.
Spielgruppe mit Schwerpunkt Integration und Sprachförderung Das Ziel ist, allen Kindern einen besseren Start in den Kindergarten zu ermöglichen.
Wie in allen Spielgruppen stehen im Mittelpunkt die Kinder und ihre Bedürfnisse. Jedes Kind hat ein eigenständiges Entwicklungstempo. Wir holen es dort ab, wo es gerade steht, fördern seine Kreativität und bieten ihm ein erfahrungsreiches, anregendes Umfeld.
Die Kulturlegi ermöglicht es Menschen in sehr bescheidenen finanziellen Verhältnissen, Angebote aus Kultur, Bildung und Sport zu stark ermässigten Preisen zu nutzen. Auch die Stadt Burgdorf gehört zu den KulturLegi-Gemeinden im Kanton Bern.
Seit Anfang 2014 ist die KulturLegi auch in Burgdorf bei verschiedenen Institutionen und Veranstaltern im Bereich Kultur, Sport und Bildung gültig.
Auch für die Angebotspartner ist die KulturLegi ein Gewinn: Sie können mit der KulturLegi neue Zielgruppen erschliessen und ihre Besucherzahlen steigern!
Zu den lokalen Veranstaltern gibt es diverse überregionale Angebote wie beispielsweise Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements oder die Klubschule der Migros.
Die Ferienbetreuung für alle Schulkinder wird in der Tagi Neumatt während 9 Ferienwochen angeboten. Im Sommer in den Wochen 30 und 31, und während Weihnachten und Neujahr bleiben die Betreuungsangebote geschlossen.
Die Eltern haben Beiträge an die Kosten zu leisten, wobei die Höhe von den Einkommensverhältnissen der Familie abhängig ist.
Hauskehricht und Kleinsperrgut werden von der Stadt Burgdorf einmal wöchentlich abgeholt. Die Bereitstellung muss zwischen 19.00 Uhr am Vorabend und 07.00 Uhr am Abfuhrtag bei den definierten Sammelpunkten erfolgen.
Die Stadt Burgdorf stellt für die Bewerbung nicht kommerzieller Kulturveranstaltungen, die in Burgdorf stattfinden, verschiedene Aushangflächen zur Verfügung.
Banderolen Das Anbringen von Banderolen auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Bewilligungen erhalten Sie bei den Ordnungs- und Sicherheitsdiensten Burgdorf. Kontakt: Niederhauser Karin
Detaillierte Informationen zur Kulturplakatierung entnehmen Sie dem Leitfaden.
In der Region Burgdorf gibt es zahlreiche freiwillige Helfer die mithelfen, die geflüchteten Menschen an ihrem momentanen Wohnort zu unterstützen und zu integrieren.
Jeder Hund in der Stadt Burgdorf muss bei der Einwohnerdirektion an- und abgemeldet werden.
Im Onlineschalter finden sie das entsprechende Formular.
Für die Entrichtung der Hundetaxe wird jährlich im August eine Rechnung versandt. Sämtliche Änderungen wie Neuanschaffung, Besitzerwechsel, Tod, usw. sind deshalb bei der Gemeinde zu melden. Die Hundetaxe beträgt 100.— und ist für alle Hunde ab dem sechsten Monat geschuldet.
Seit 01.01.2016 ist die neue Hundeplattform «Amicus» in Betrieb. Dies bringt diverse Veränderungen mit sich:
Bei einer Erstanschaffung eines Hundes muss über die Gemeinde eine Personen-ID (Eintrag Hundehalter) verlangt werden, damit der Hund auf die jeweiligen Besitzer registriert werden kann.
Für die Umschreibung auf den neuen Besitzer muss die Personen-ID dem vorherigen Besitzer/dem Züchter gemeldet werden und derjenige muss die Umschreibung dann vornehmen.
Die Registrierung des Hundes muss über den Tierarzt vorgenommen werden.
Die Beantragung der Ausweisverlängerung hat frühestens drei Monate und spätestens 14 Tage vor Ablauf der fremdenpolizeilichen Bewilligung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen.
Die Verfallsanzeigen werden rund zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der fremdenpolizeilichen Bewilligung durch das Staatssekretariat für Migration SEM der ausländischen Person per Post zugestellt.
Zur Beantragung der Ausweisverlängerung bei den Einwohnerdiensten mitbringen:
Verfallsanzeige vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (inkl. Bestätigung Arbeitgeber)
Du willst etwas für die Jugend organisieren, weisst aber nicht wie? Du brauchst Unterstützung für deinen Event? Du weisst nicht, was du als Konzertveranstalter beachten musst?
Melde dich bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: !--Kontakt:161--]
Für finanzielle Unterstützung hilft dir die Jugendbeauftragte der Stadt Burgdorf weiter: Chen-Christen Nicole
Die Bestellung kann nur für den Eigenbedarf von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Burgdorf erfolgen.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus und wir werden Ihnen die Wohnsitzbestätigung innerhalb einer Woche per Post zustellen. Die Gebühr von Fr. 20.00 werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Sauber feiern mit Mehrweggeschirr Gemäss dem geltenden Abfallreglement darf in der Stadt Burgdorf an bewilligungspflichtigen Veranstaltungen nur Pfand- und Mehrweggeschirr verwendet werden.
Sauber feiern hat nur Vorteile! Abfallberge trüben oft die Feststimmung, der Reinigungsaufwand ist beträchtlich und aus ökologischer Sicht wird eine Menge völlig unnötiger Abfall produziert. Verschiedene Massnahmen helfen, die Verschmutzung einzudämmen und Abfallberge zu vermeiden. Eine davon ist die Pflicht zur Verwendung von Pfand- und Mehrweggeschirr. Das Mehrwegkonzept steigert die Qualität eines Festes gleich doppelt: Essen und Trinken werden aufgewertet und der Veranstaltungsort bleibt sauberer und damit attraktiver. Die Festbesucher fühlen sich dadurch erwiesenermassen wohler. Serviceanbieter:
Baugesuche sind auf die Plattform eBau hochzuladen und werden dort online durch das Bauinspektorat koordiniert. Für das Einreichen ist ein BE-Login erforderlich:
Ebenfalls obligatorisch ist eBau für die Meldungen von baubewilligungsfreien Solaranlagen und für Heizungswechsel. Die digitale Eingabe empfiehlt sich aber auch für das Einholen von Baurechtsauskünften und Voranfragen.
Während der Einsprachefrist im Baubewilligungsverfahren können die Baugesuche von überall her auf eBau eingesehen werden. Im Zweifelsfall massgebend sind die physischen Unterlagen, die auf der Baudirektion aufliegen.
Bis dass elektronische Unterschriften vollumfänglich rechtsgültig sind, müssen trotzdem noch zwei original unterzeichnete Baugesuchsdossiers mit allen Formularen, Plänen und Beilagen per Post oder am Schalter eingereicht werden. Ein Dossier erhält die Bauherrschaft am Ende mit schriftlichem Bauentscheid und den gestempelten Plänen wieder zurück.
Die Behörden der Stadt Burgdorf betrachten Strassenmusik und Strassenartistik als kulturelle Belebung der Stadt. Darbietungen von Einzelpersonen und kleineren Gruppen sind ohne ausdrückliche Bewilligung erlaubt, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Darbietungen sind nur werktags (Montag bis Samstag) von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr erlaubt.
Darbietungen dürfen höchstens 30 Minuten am gleichen Standort und ausserhalb der Hörweite anderer Darbietungen stattfinden.
Die Benutzung von Tonverstärkern und / oder Synthesizern ist nicht gestattet.
Aktives Geldsammeln ist nicht erlaubt, jedoch das Aufstellen eines Hutes, Instrumentenkastens oder dergleichen für Geldspenden.
Es besteht ein Verkaufsverbot für Tonträger, Instrumente, Schmuck, Souvenirs und ähnlichem.
Widerhandlungen gegen diese Regelungen können mit Busse bestraft werden und ein Auftrittsverbot für die Stadt Burgdorf zur Folge haben.
Auch als junger Mensch hat man eine gute Vorstellung davon, was wichtig für eine Gemeinde ist, damit sich alle wohl fühlen. Damit junge Menschen ihre Ideen einbringen können, hat die Stadt Burgdorf den Jugendantrag geschaffen.
Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.
Beherbergen Sie Gäste ohne Wohnsitz in der Stadt Burgdorf, müssen Sie ab 01.01.2023 pro entgeltliche Logiernacht die Übernachtungsabgabe bezahlen. Der Reinertrag wird ausschliesslich zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Projekten und Veranstaltungen verwendet, die vor allem im Interesse der Gäste liegen.
Alle Betriebe wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, Pfadiheime, Campingplätze, Ferienwohnungen und Privatzimmer, Bed&Breakfast sowie Airbnb-Anbieter (also auch Privatpersonen) müssen die Übernachtungsabgabe bezahlen. Bitte melden Sie sich bei Stadtmarketing, wenn Sie einen solchen Betrieb eröffnen oder übernehmen. Ausgenommen sind Spitäler, Heilstätten, Alters- und Pflegeheime.
Jeweils am ersten Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr findet der Vater-Kind-Treff beim Kirchgemeindehaus der reformierten Kirche ( Lyssachstrasse 2) - entweder in der Cafeteria oder auf dem Spielplatz hinter dem Haus – statt. Väter mit ihren Kindern im Alter von 0-5 Jahren sind herzlich willkommen. Das Angebot wird von der Mütter- und Väterberatung durchgeführt und ist kostenlos. Die Daten finden Sie auf der Homepage der MVB.
Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) Das revidierte kantonale Energiegesetz und die kantonale Energieverordnung sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ein Hauptelement der Teilrevision betrifft den Wärmeerzeugerersatz (Einführung der Meldepflicht und Anforderungen beim Ersatz von fossilen Energieträgern).
Jeder Ersatz eines Wärmeerzeugers zur Gebäudebeheizung ist meldepflichtig. Die Meldepflicht gilt unabhängig vom Heizsystem oder von der Gebäudekategorie. Als Ersatz gilt der Austausch des Gesamtsystems, des Kessels, des Brenners (sofern der Kessel älter als 10 Jahre ist), des Öltanks oder des Kamins. Die Meldung erfolgt über eBau an das Bauinspektorat Burgdorf.
Wärmeerzeugungsersatz bei Gebäude die älter als 20 Jahre sind Ist das Gebäude über 20 Jahre alt, sind energetische Anforderungen zu erfüllen. Folgende Gebäudekategorien sind betroffen: Wohngebäude, Verwaltungsgebäude (Dienstleistung), Schulen, Verkaufsgebäude und Restaurants.
Die Anforderungen werden erfüllt, wenn eine von zwölf Standardlösungen fachgerecht umgesetzt wird, mit einem GEAK-Nachweis der Gesamtenergieeffizienzklasse D, mit einem gültigen Minergie-Zertifikat oder wenn gegenüber dem Standardprodukt des Gasversorgers zusätzlich mindestens 50 % erneuerbares Gas aus der Schweiz mit Herkunftsnachweis bezogen wird.
Baubewilligungspflicht Die Umsetzung von Standardlösungen sowie Notheizungen können baubewilligungspflichtig sein. Ist dies der Fall, ist ein Baugesuch auf eBau einzureichen und ersetzt somit die Meldepflicht (Formular EN-120 BE im Baugesuch). Die Baubewilligungspflicht entsteht insbesondere durch die Betroffenheit der Brandsicherheit, des Immissionsschutzes (Lärm und Abgase), der Baugestaltung und des Denkmalschutzes sowie in Spezialfällen. Alle weiteren Informationen zu den 12 Standardlösungen finden Sie auf folgendem Merkblatt.
Die SBB lösen auf den 1. Januar 2024 die bewährte und beliebte SBB-Gemeindetageskarte mit der neuen Spartageskarte Gemeinde ab. Die neue Karte wird in Burgdorf ausschliesslich am Hauptschalter der Stadtverwaltung, Kirchbühl 23, 3400 Burgdorf, verkauft. Die Spartageskarte Gemeinde ist ausschliesslich personalisiert mit Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person erhältlich und kann somit nicht an eine Drittperson übertragen werden. Beim Bezug muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden.
Die neue Spartageskarte Gemeinde kann nur noch persönlich am Schalter der Stadtverwaltung Burgdorf im Kirchbühl 23 bezogen werden. Gedacht ist das Angebot insbesondere für Personen, welche nicht über digitale Möglichkeiten verfügen. Die Spartageskarte Gemeinde wird in der Stadtverwaltung Burgdorf versuchsweise für das Jahr 2024 angeboten.
Der Vorverkauf für Spartageskarten beginnt am 11. Dezember 2023, der erste Gültigkeitstag einer Spartageskarte ist der 1. Januar 2024. Nach der Startfrist können die Karten jeweils max. 6 Monate vor dem Reisetag bezogen werden. Je früher eine Spartageskarte gekauft wird, desto tiefer ist der Preis (ab 39 Franken mit Halbtax/ab 52 Franken ohne Halbtax).
Der Kauf von Spartageskarten erfolgt ausschliesslich am Hauptschalter der Stadtverwaltung während den Öffnungszeiten. Neu wird die Spartageskarte Gemeinde personalisiert. Beim Kauf am Hauptschalter müssen Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der reisenden Person erhoben werden und es muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Die Spartageskarte steht Kunden mit und ohne Halbtax zur Verfügung, unabhängig vom Wohnort. Sie kann in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse gekauft werden.
Alle Gemeinden und Städte greifen neu auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Die Kaufinteressierten haben die Möglichkeit, vorgängig auf der Webseite www.spartageskarte-gemeinde.ch zu prüfen, ob für den gewünschten Reisetag noch Gemeindetageskarten verfügbar sind. Die Preise werden durch die öV-Branche festgelegt und sind für alle Gemeinden und Städte gleich:
Klasse und Segment
Preisstufe 1 *
Preisstufe 2 **
2. Klasse mit Halbtax
CHF 39.00
CHF 59.00
2. Klasse ohne Halbtax
CHF 52.00
CHF 88.00
1. Klasse mit Halbtax
CHF 66.00
CHF 99.00
1. Klasse ohne Halbtax
CHF 88.00
CHF 148.00
* Preisstufe 1 = bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich (70% des Kontingents, Preis inkl. MwSt.) ** Preisstufe 2 = bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich (30% des Kontingents, Preis inkl. MwSt.)
Ab sofort Rechnungen der Stadt Burgdorf über eBill bezahlen oder per E-Mail zustellen lassen. Mit dem Service E-Rechnung/eBill können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Burgdorf Rechnungen der Stadt direkt auf der eigenen E-Banking-Plattform empfangen, prüfen und bezahlen. Das ist nicht nur zeitsparend und bequem, sondern schont auch die Umwelt, da Drucksachen und Versände wegfallen.
Das Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und oder das Scannen von Einzahlungs-scheinen entfällt. Die Nutzerinnen und Nutzer gelangen mit wenigen Mausklicks von der Prüfung bis zur Bezahlung der E-Rechnung. Dabei werden die E-Rechnungen mit allen Daten natürlich geschützt übermittelt. Dieser Service steht grundsätzlich für alle Rechnungen der Stadt Burgdorf zur Verfügung.
Rechnung per E-Mail Eine Alternative zum Service E-Rechnung/eBill bietet der Rechnungsversand per E-Mail. Besonders Firmen profitieren von dieser Funktion. Sie erhalten die Rechnung der Stadt Burgdorf direkt an eine von Ihnen definierte E-Mail-Adresse. Möchten Sie von dieser Versandart Gebrauch machen, füllen Sie dafür das Online-Anmeldeformular unter folgendem Link aus:
Um die Förderung von Kultur in der Stadt Burgdorf kümmern sich die Kulturkommission und die Fachstelle Kultur. Ziel ist die Förderung des Kulturschaffens und Kulturgeschehens in Burgdorf in seiner ganzen Vielfalt und Breite. Gefördert werden kulturelle Projekte aller Sparten, ob von Professionellen oder Laien.
Die Stadt Burgdorf verfügt über vier Kulturförderungsinstrumente:
1. Projektförderung / Online-Gesuchsformular
Die Stadt Burgdorf fördert Kulturprojekte und Kulturveranstaltungen in der Stadt. Beispiele:
Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Theater- und Tanzaufführungen, Literaturveranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Performances und andere kulturelle Veranstaltungen mit künstlerischer Beteiligung
Tourneen von Kulturschaffenden oder -kollektiven aus Burgdorf
Projektbeiträge an künstlerische Schaffensprozesse wie Tonträgerproduktionen, literarisches Schreiben, Theaterproduktionen, Kunstbuchproduktion, Videoschaffen etc. im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung
Gesuche können ausschliesslich online eingereicht werden.
Die Gesuche müssen vor der Projektrealisierung und termingerecht auf eine Sitzung der Kulturkommission eingereicht werden.
Die Qualität und der Burgdorfbezug eines Projekts gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen Projektbeitrag der Stadt Burgdorf.
Es werden nur Gesuche berücksichtigt, die vollständig und gemäss den Eingabefristen eingereicht werden sowie den formellen Voraussetzungen entsprechen. Lesen Sie hierzu das Merkblatt zur Projektförderung Kultur durch, bevor Sie einen Antrag bei der Stadt Burgdorf einreichen.
Die Stadt Burgdorf fördert das kulturelle Schaffen von Kulturvereinen aus dem Laienbereich, die ihren Mitgliedern unter professioneller Leitung eine aktive kulturelle Beteiligung ermöglichen und mindestens einmal pro Jahr einen öffentlichen Auftritt haben. Beispiele: - Chor oder Orchester mit professioneller Leitung - Theatergruppe mit professioneller Regie - Kulturverein mit professionell hergestellten Publikationen zu Themen aus Burgdorf
Wiederkehrende Beiträge werden einmal alle vier Jahre beantragt und in dieser Zeit jährlich ausbezahlt.
Die Frist für die nächste Gesuchseingabe dauert bis Ende Januar 2025.
Als Mitglied der Städtekonferenz Kultur (SKK) kann die Stadt Burgdorf Kunstschaffenden aus Burgdorf und der Region Emmental sporadisch einen Aufenthalt in einem der Künstler/innenateliers in Belgrad, Buenos Aires, Genua und Kairo ermöglichen und dafür ein Stipendium ausrichten. Die Atelieraufenthalte werden öffentlich ausgeschrieben. Über die Bewerbungen entscheidet die Kulturkommission der Stadt Burgdorf.
Die nächste Ausschreibung erfolgt Ende 2025 für das Atelier in Genua und anfangs Januar 2026 für das Atelier in Kairo.
Die Stadt Burgdorf fördert Kunstschaffende aus Burgdorf und der Region durch den Ankauf von Werken.
Die Entscheide über Ankäufe von Werken zuhanden der städtischen Kunstsammlung liegen in der Kompetenz der Kulturkommission. Es sind keine Bewerbungen um einen Ankauf oder Werkauftrag möglich.
Einladungen zu Atelierbesuchen sind sehr willkommen, um die kunstschaffende Person, das künstlerische Werk und die kreativen Prozesse kennen zu lernen.
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