Der Gemeinderat ist die Exekutive der Einwohnergemeinde Burgdorf, bestehend aus Stadtpräsident/in (Hauptamt) sowie 6 nebenamtlichen Mitgliedern.
Der Gemeinderat wird im Majorz-Verfahren durch das relative Mehr im 1. Wahlgang gewählt. Die Amtsdauer der Gemeinderatsmitglieder beträgt 4 Jahre und kann maximal über 3 Amtsperioden dauern.
Der Gemeinderat betreut 7 Ressorts und hält wöchentlich Sitzungen ab. Er stellt die Ortspolizeibehörde dar und ist Führungs-, Planungs- und Koordinationsorgan. Er ist zudem verantwortlich für die Überwachung der Stadtverwaltung und den Gemeindefinanzhaushalt.
Der Gemeinderat verfügt über eine Finanzkompetenz von 300'000 Franken.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich zuständig für alles, was nicht einem anderen Gemeindeorgan übertragen ist. Die Regelung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung festgehalten.
Details zum Ratsbetrieb finden Sie in der Geschäftsordnung des Gemeinderates.