Beherbergen Sie Gäste ohne Wohnsitz in der Stadt Burgdorf, müssen Sie ab 01.01.2023 pro entgeltliche Logiernacht die Übernachtungsabgabe bezahlen. Der Reinertrag wird ausschliesslich zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Projekten und Veranstaltungen verwendet, die vor allem im Interesse der Gäste liegen.
Alle Betriebe wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, Pfadiheime, Campingplätze, Ferienwohnungen und Privatzimmer, Bed&Breakfast sowie Airbnb-Anbieter (also auch Privatpersonen) müssen die Übernachtungsabgabe bezahlen. Bitte melden Sie sich bei Stadtmarketing, wenn Sie einen solchen Betrieb eröffnen oder übernehmen. Ausgenommen sind Spitäler, Heilstätten, Alters- und Pflegeheime.