Stadt Burgdorf passt Parkgebühren per 1. Januar 2027 an
30.10.2026
Die Stadt Burgdorf passt ihre Parkgebühren per 1. Januar 2027 an.
Neu gilt für sämtliche gebührenpflichtige Parkplätze ein einheitlicher Tarif von CHF 2.50 pro Stunde. Die Gebührenpflicht gilt täglich von 07.00 bis 22.00 Uhr. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten und der allgemeinen Teuerung und ist Teil einer nachhaltigen Mobilität.
Gebühren bleiben unter dem reglementarisch möglichen Höchstbetrag
Mit dem neuen Tarif von CHF 2.50 pro Stunde schöpft die Stadt den im Reglement vorgesehenen maximalen Betrag von CHF 3.00 pro Stunde bewusst nicht aus. Die Anpassung soll damit moderat ausfallen und gleichzeitig den heutigen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Ausgenommen von dieser Erhöhung bleiben die bestehenden reduzierten Tarife im Parkhaus Oberstadt (Tag CHF 1.50 / Nacht CHF 0.50) in Burgdorf.
Eine zeitgemässe Bewirtschaftung des knappen öffentlichen Raums wird zunehmend wichtiger. Die Parkgebühren sollen dazu beitragen, dass die vorhandenen Parkplätze angemessen genutzt werden und möglichst für verschiedene Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stehen.
Planungen im Bahnhofquartier durch die Stadtentwicklung
Der Stadtrat hat entschieden, bei der Neubebauung «Farbweg» auf neue öffentliche Parkplätze zu verzichten. Damit entfällt eine Möglichkeit, das Parkplatzangebot rund um den Bahnhof SBB zu erweitern. Die Stadtentwicklung erkennt den Bedarf und erarbeitet einen Masterplan für das Bahnhofgebiet. Er soll aufzeigen, wie das Parkplatzangebot kurz-, mittel- und langfristig bedarfsgerecht entwickelt werden kann. Die Verabschiedung durch den Gemeinderat ist für 2027 vorgesehen.
Förderung für eine nachhaltigere Mobilität
Der Stadt ist bewusst, dass das Auto für viele Menschen weiterhin wichtig und teilweise unverzichtbar ist – beispielsweise aufgrund beruflicher Anforderungen, gesundheitlicher Einschränkungen oder persönlicher Lebenssituationen. Die Stadt Burgdorf verfügt über ein gutes Angebot im öffentlichen Verkehr und bietet zugleich sehr gute Voraussetzungen für den Langsamverkehr. Mit der Anpassung der Parkgebühren möchte die Stadt diese bestehenden Alternativen zum motorisierten Individualverkehr stärken.
Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse
Die Stadt Burgdorf ist sich bewusst, dass höhere Parkgebühren für einzelne Personen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen können. Die Anpassung erfolgt deshalb mit Augenmass. Mit einem Tarif von CHF 2.50 pro Stunde bleibt die Gebühr unter dem reglementarisch möglichen Höchstbetrag. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung, Gewerbe und Industrie sowie den Besucherinnen und Besuchern für ihr Verständnis und ihren Beitrag zu einer ausgewogenen Nutzung des begrenzten öffentlichen Raums.
Weitere Anpassungen
Neben Präzisierungen bei den Voraussetzungen für den Bezug von Gewerbeparkbewilligungen (Handwerkerparkbewilligungen), wird eine neue Ausnahmebewilligung für Handwerkbetriebe angeboten. Diese Bewilligung erlaubt es Fahrzeugen mit eingebauter Werkstatt bzw. «rollendes Lager», welche so nahe wie möglich am Einsatzort parkiert werden müssen, in vordefinierten Strassenzügen der oberen Altstadt ausserhalb der markierten Parkfelder zu parkieren. Diese Ausnahmeparkbewilligung kann nur zu den Öffnungszeiten am Schalter der Ordnungs – und Sicherheitsdienste bezogen werden.
Inkrafttreten per 1. Januar 2027
Die Anpassungen der Parkplatzverordnung der Stadt Burgdorf werden, nach der Publikation, per 1. Januar 2027 in Kraft treten und umfassen kurz zusammengefasst unter anderem folgende Punkte:
• Neuer Tarif: CHF 2.50 pro Stunde
• Gültigkeit: täglich
• Gebührenpflicht: 07.00 bis 22.00 Uhr
• Geltungsbereich: sämtliche gebührenpflichtigen Parkplätze
In der Verordnung werden weitere kleinere Anpassungen vorgenommen, unter anderem in Bezug auf die maximale Parkzeit, welche auf diversen Parkplätzen verlängert wird.
