23.04.2020
Der Gemeinderat der Stadt Burgdorf hat die Kriterien für die Kulturförderung überarbeitet und Leitsätze für die städtische Kulturpolitik verabschiedet.
Im Auftrag des Gemeinderates der Stadt Burgdorf hat die Kulturkommission die Kriterien für die Kulturförderung überarbeitet und neu formuliert. Sie erfüllt damit ein Legislaturziel der Stadt Burgdorf. Die Unterscheidung in Projektbeiträge und wiederkehrende Beiträge wird geschärft und die Handhabung beider Instrumente vereinheitlicht.
Wiederkehrende Beiträge können Kulturvereine im Laienbereich beantragen, also Vereine, die ihren Mitgliedern unter professioneller Leitung eine aktive kulturelle Beteiligung ermöglichen, wie das Singen in einem Chor, das Theaterspielen in einer Theatergruppe, das Musizieren in einem Orchester. Wiederkehrende Beiträge müssen beim Gemeinderat beantragt werden und gelten jeweils für vier Jahre. Das neue System wird ab 2022 eingeführt. Bis Ende Januar 2021 können die Gesuche für wiederkehrende Beiträge von den Kulturvereinen gestellt werden.
Projektbeiträge sind für ein zeitlich begrenztes kulturelles Vorhaben vorgesehen und können mittels Gesuch, das von der Kulturkommission bearbeitet wird, beantragt werden.
Alle Instrumente der städtischen Kulturförderung, inklusive Termine für die Gesuchseingaben, sind auf der Webseite der Stadt Burgdorf publiziert. Die Kriterien und Anforderungen sind in einem Merkblatt daselbst beschrieben.
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Förderkriterien hat die Kulturkommission dem Gemeinderat neun Leitsätze vorgeschlagen, anhand derer sich die Kulturpolitik in der Stadt Burgdorf orientieren soll. Der Gemeinderat hat diese einstimmig verabschiedet. Die Stadt Burgdorf erfüllt damit auch ein langjähriges Anliegen der Städtekonferenz Kultur, einer Sektion des Schweizerischen Städteverbandes. Die Kulturleitsätze sind ebenfalls auf der Webseite der Stadt Burgdorf publiziert.