28.05.2020
Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert.
Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen.
Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.
Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und der Todesfälle.