12.08.2021
Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt.
Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen.
Vor dem Erlass des Inventars durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte Nachführung des Archäologischen Inventars gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme.