Jeder Hund in der Stadt Burgdorf muss bei der Einwohnerdirektion an- und abgemeldet werden.
Im Onlineschalter finden sie das entsprechende Formular.
Für die Entrichtung der Hundetaxe wird jährlich im August eine Rechnung versandt. Sämtliche Änderungen wie Neuanschaffung, Besitzerwechsel, Tod, usw. sind deshalb bei der Gemeinde zu melden. Die Hundetaxe beträgt 100.— und ist für alle Hunde ab dem sechsten Monat geschuldet.
Seit 01.01.2016 ist die neue Hundeplattform «Amicus» in Betrieb. Dies bringt diverse Veränderungen mit sich:
Bei einer Erstanschaffung eines Hundes muss über die Gemeinde eine Personen-ID (Eintrag Hundehalter) verlangt werden, damit der Hund auf die jeweiligen Besitzer registriert werden kann.
Für die Umschreibung auf den neuen Besitzer muss die Personen-ID dem vorherigen Besitzer/dem Züchter gemeldet werden und derjenige muss die Umschreibung dann vornehmen.
Die Registrierung des Hundes muss über den Tierarzt vorgenommen werden.
Weitere Infos zu «Amicus» finden Sie unter www.amicus.ch, über Tel 0848 777 100 oder nfmcsch.