18 LEITSATZ Die Stadt Burgdorf setzt sich für die Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Existenzminimums der Gesamtbevölkerung ein und ermöglicht allen Bewohnerinnen und Bewohnern den Zugang zu entsprechenden Unterstützungsangeboten. MASSNAHMEN Schaffung einer Fachstelle Integration (4) Bildung des Netzwerks Migration (5) Berufliche Assessments und Qualifizierung (8) Sans-Papiers Beratungsstelle (13) Die Leute, denen ich helfe, können mich jederzeit anrufen. So können sie immer Fragen stellen, wenn es gerade notwendig ist. Oft kann man nicht warten, bis ein offizielles Treffen organisiert werden kann. Pastoralassistent aus Italien, seit 40 Jahren in der Schweiz, C-Ausweis « » Die Sicherstellung eines sozialen Existenzminimums und die Teilhabe aller Personen an der Gesellschaft stellen eine Grundvoraussetzung für sozialen Frieden dar. Die materielle Grundsicherung ermöglicht es den Menschen, aktive Mitglieder der Gesellschaft zu sein und ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Armutsgefährdungsquote liegt bei Migrantinnen und Migranten der Erstgeneration signifikant höher als bei Personen ohne Migrationshintergrund. Dabei spielt der Abschluss einer beruflichen Grundbildung eine zentrale Rolle. Späte Zuwanderung, lückenhafte Erwerbsintegration und Arbeit im Tieflohnsegment verschärfen die Problematik der Altersarmut aufgrund der fehlenden Altersvorsorge. Durch die Sozialsysteme der Schweiz werden bestimmte soziale Risiken abgefedert. Der Zugang zu Sozialversicherungen ist aber je nach Aufenthaltsstatus eingeschränkt und der Informationsbedarf über Funktionsweise und die möglichen Leistungen dementsprechend hoch. Als letztes Auffangnetz dient die Sozialhilfe. Ziel der Sozialhilfe ist eine rasche Ablösung durch Empowerment und Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Dabei muss immer auch die Nachhaltigkeit beachtet werden, um langfristig die Sozialhilfekosten zu senken. Die Stadt Burgdorf setzt sich als Mitunterzeichnerin der Charta Sozialhilfe für eine nachhaltige Ablösungspolitik ein. Auch die persönliche Hilfe in Form von Beratung und Vermittlung ist ein wichtiger Teil der Unterstützung. Ergänzend zu den Sozialhilfestellen können Fachstellen oder Freiwilligen-Organisationen Elemente der persönlichen Hilfe abdecken. Die Sozialhilfestrukturen und Drittstellen müssen dazu gut vernetzt und die Angebote den Betroffenen bekannt sein. Abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers sind aus vielen Bereichen der sozialen Sicherung ausgeschlossen. Aus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive muss aber auch ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. HANDLUNGSFELD Soziale Sicherheit und Finanzen
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