COVID-Massnahmen des Bundes im Kulturbereich
Gerne informiere ich Sie über die heute Mittwoch, 12. Mai 2021, vom Bundesrat gefassten Beschlüsse, die den Kulturbereich betreffen.
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu neuen Öffnungsschritten. Definitive Beschlüsse dazu fällt der Bundesrat voraussichtlich am Mittwoch, 26. Mai 2021. Nach heutiger Einschätzung treten die definitiv beschlossenen Lockerungen am 31. Mai 2021 in Kraft.
- Verpflegung in Innenräumen soll mit entsprechenden Schutzmassnahmen wieder erlaubt sein.
- Kulturelle Veranstaltungen bis 300 Personen draussen und 100 Personen drinnen sollen mit entsprechenden Schutzmassnahmen wieder erlaubt sein. Dabei soll neu die Hälfte der Saalkapazität genutzt werden dürfen.
- Laien sollen nicht nur proben, sondern auch wieder aufführen dürfen.
- Die Flächenvorgabe bei Proben von Blasmusiken soll pro Person auf 10 m2 reduziert werden.
- Besondere Regeln sollen weiterhin fürs Singen ohne Maske gelten.
- Die Gruppengrösse bei Führungen oder Vereinsanlässen soll von 15 auf 30 Personen angehoben werden.
- Diskotheken und Tanzlokale sollen weiterhin geschlossen bleiben.
Vorschläge für weitere Lockerungsschritte dürfte der Bundesrat am 11. Juni in die Vernehmlassung schicken und darüber am 18. Juni entscheiden. Darin sollen explizit auch weitere Lockerungen für den Kulturbereich enthalten sein.
Mehr Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates.